Bei Fragen zu COVID-19 sollten Sie die Service-Hotline der WKO nützen, da diese immer über die aktuellsten Entwicklungen informiert sind.
Die Telefonnummer hierzu ist: 05-90909
Die wichtigsten Fragen in Zusammenhang mit COVID-19 werden von der WKO bereits unter diesem Link beantwortet.
Folgende Tipps geben wir Ihnen zur aktuellen Situation:
Infos zum Härtefallfonds:
Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:
Voraussetzungen für die Antragstellung (gilt analog für freie Dienstnehmer):
Vorbereitungen für die Antragstellung:
Infos zu Corona-Kurzarbeit:
Im ersten Schritt kann die Kurzarbeit für maximal 3 Monate beantragt werden.
Die Mitarbeiter müssen auf Aufforderung des Arbeitgebers zuerst den Alturlaub (Urlaub der zum letzten Urlaubsstichtag bestand und noch nicht aufgebraucht ist) und das Zeitguthaben aufbrauchen. Sollte eine Verlängerung (über 3 Monate hinaus) beantragt werden, müssen weitere 3 Wochen des regulären Urlaubs zuerst verbraucht werden.
Der Beschäftigungsstand, welcher unmittelbar vor Beginn der Kurzarbeit bestand, muss aufrechterhalten werden. Davon kann das AMS bei wichtigen Gründen absehen.
Nach Ablauf der Kurzarbeit besteht eine Behaltefrist von einem Monat.
Förderbar sind alle ASVG-Versicherte, also auch Geschäftsführer (wenn ASVG versichert) und Lehrlinge (Lehrlingsentschädigung bleibt bei 100%). Mit ASVG-Versicherte sind vollversicherte Dienstnehmer gemeint, geringfügig Beschäftigte sind nicht förderbar.
Als Arbeitgeber müssen Sie weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge im Ausmaß der Arbeitszeit vor Kurzarbeit bezahlen. Die sich daraus ergebenden Dienstgeber-Mehrkosten übernimmt das AMS bereits ab dem 1. Monat der Kurzarbeit.
Der Arbeitgeber hat das (reduzierte) Gehalt inkl. Lohnnebenkosten fristgerecht zu zahlen und kann erst danach eine Erstattung beim AMS beantragen.
Eine Überschreitung des 90%-igen Arbeitszeitausfalls (im gesamten Zeitraum bezogen auf die insgesamt betroffenen Arbeitnehmer und die einzelnen Arbeitnehmer) stellt einen Rückforderungstatbestand dar.
Eine Beantragung der Kurzarbeit ist auch rückwirkend möglich, da die Fristen praktisch ausgesetzt sind.
Folgende Maßnahmen bezüglich Ihrer Mitarbeiter empfehlen wir (und auch die WKO) Ihnen in der aktuellen Situation:
Unter folgenden Links finden Sie weitere hilfreiche Informationen und Formulare:
Formular Wiedereinstellungszusage
Formular Zeitausgleichsvereinbarung
Insgesamt sollten Sie aber ohne Panik die weiteren Schritte überlegen und für alle Fälle vorbereitet sein, wir unterstützen sie sehr gerne!